Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hormosan Pharma GmbH, 60314 Frankfurt am Main

Die nachfolgenden Bedingungen stellen die Geschäftsgrundlage für sämtliche Geschäfte, auch zukünftige, dar. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Möglichen Bedingungen des Bestellers widersprechen wir ausdrücklich. Die Anerkennung erfolgt spätestens bei vorbehaltsloser Annahme unserer Lieferung.

§ 1 Herstell- und Großhandelserlaubnis
Wir bestätigen Ihnen hiermit, Inhaber einer gültigen Herstellerlaubnis nach § 13 und Großhandelserlaubnis nach §52a Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) zu sein.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die in unserer Preisliste angegebenen Stückpreise für eine Originalpackung schließen Flaschen, Kartons und Schachteln ein.
  2. Der Rechnungsbetrag ist bis 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 1,5 % Skonto vom Rechnungsendbetrag.
  3. Die Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rabatte und Skonti werden nur im Einzelfall gewährt.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
  5. Ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
  6. Die Mitarbeiter unseres Außendienstes sind nicht bevollmächtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
  7. Versand
    Der Mindestbestellwert beträgt 150 €. Das Transportrisiko geht zu unseren Lasten.

§ 3 Liefertermin
Bestellungen werden im Allgemeinen unverzüglich ausgeführt. Sollte in Ausnahmefällen keine unverzügliche Lieferung der Gesamtmenge erfolgen können, so behalten wir uns Teillieferungen vor. In der Regel werden unsere Produkte 1 bis 2 Arbeitstage nach Auftragseingang versendet.

§ 4 Retouren (Retourenregelung-Hormosan 2023 (PDF) )
Vorbehaltlich der Rechte des Käufers gemäß § 6 sind Retouren nur in Übereinstimmung mit unserer gesonderten Retourenregelung möglich. Für Warenrücksendungen außerhalb dieser Regelungsbereiche übernehmen wir keinerlei Haftung. Wir behalten uns insbesondere vor, die Annahme zu verweigern oder diese Ware ersatzlos zu vernichten.

§ 5 Gewährleistung und Haftung
Unsere Lieferungen sind nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen. Offene Mängel sind uns sofort, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung unter Einsendung des Lieferscheins/der Rechnung schriftlich zu melden. Auf unser Verlangen hat der Käufer die mangelhafte Ware an uns einzusenden. Die Versandkosten tragen wir, wenn die Beanstandung rechtzeitig und begründet ist. Andernfalls trägt der Käufer die Versandkosten. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Besteller eine Ersatzlieferung verlangen oder bei Fehlschlagen der Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Bestellers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Etwaige zwingende gesetzliche Vorschriften haben Vorrang.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware), bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns erfüllt hat. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung, wobei der Eigentumsvorbehalt mit Kontoausgleich erlischt. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Käufer auf bestimmte Forderungen geleistet werden. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich von dem Zugriff Dritter in Kenntnis setzen. Solange der Käufer unsere gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung nicht in voller Höhe beglichen hat, tritt er seine bestehenden und zukünftigen Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Ware sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Kommt der Käufer mit der Begleichung einer Forderung in Verzug, so werden die weiteren Forderungen sofort fällig. Der Käufer hat uns gegenüber bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung kein Recht zum Eigenbesitz.

§ 8 Schadensersatz

  1. Wir haften für Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, lediglich in den folgenden Fällen:
    1. bei Vorsatz;
    2. im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;
    3. soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit einer Ware, oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder den zwingenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes;
    4. soweit in anderen Fällen gesetzliche Bestimmungen eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehen;
    5. wenn dem Käufer im Falle der Verletzung sonstiger Pflichten i.S.d. § 241 Abs. 2 BGB unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist;
    6. bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung; und
    7. soweit nicht bereits eine Haftung nach (a) bis (f) begründet ist, bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten;
    im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. "Wesentliche Vertragspflichten" sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Käufers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos (c) trifft uns nur, wenn wir das Beschaffungsrisiko ausdrücklich als "Übernahme des Beschaffungsrisikos" kraft schriftlicher Vereinbarung übernommen haben. Im Falle des (d) bis (g) haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Alle Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang in Bezug auf die Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmer.
  2. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Es gilt ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Weder das deutsche internationale Privatrecht, noch das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden Anwendung.
  2. Gerichtsstand ist bei Kaufleuten Frankfurt am Main. Wir sind aber auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, werden die anderen Teile davon nicht berührt. In diesem Fall ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

§ 11 Streitschlichtungsverfahren
Hormosan Pharma GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl

Internet: www.verbraucher-schlichter.de